Jeder Erblasser hat aufgrund seiner gesetzlich garantierten Testierfreiheit die Möglichkeit alle oder nur bestimmte  einzelne Angehörige zu enterben. Wird ein nächster Angehöriger im Sinne des § 2303 BGB - Abkömmlinge, Eltern und  Ehegatte/in des Erblassers - vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen (Testament) enterbt, so kann dieser von  dem oder den Erben den Pflichtteil verlangen.  Zur Durchsetzung des Pflichtteilsanspruch und gegebenenfalls des Pflichtteilsergänzungsanspruches gewährt das Gesetz  in § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten einen sogenannten Auskunftsanspruch über die Höhe und den Umfang des  Nachlasses, sowie in § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB einen sogenannten Wertermittlungsanspruch.  1 2 3 Sie füllen unser Kontaktformular aus und übersenden uns  dieses nebst den darin aufgeführten Anlagen.  Die drei Schritte zu Ihrem Pflichtteilsanspruch:  Wir überprüfen Ihren Anspruch und berechnen Ihre  Pflichlichtteilsquote.   Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung Ihrer Pflichtteils-  anspruchs und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche.  Rechtsanwälte Balschbach, Martin & Reiter Impressum Die übersendung des Kontaktformulars ist unverbindlich und es entsteht kein Mandantsverhältnis.