Jeder Erblasser hat aufgrund seiner gesetzlich garantierten Testierfreiheit die Möglichkeit alle oder nur bestimmteeinzelne Angehörige zu enterben. Wird ein nächster Angehöriger im Sinne des § 2303 BGB - Abkömmlinge, Eltern und Ehegatte/in des Erblassers - vom Erblasser durch Verfügung von Todes wegen (Testament) enterbt, so kann dieser von dem oder den Erben den Pflichtteil verlangen. Zur Durchsetzung des Pflichtteilsanspruch und gegebenenfalls des Pflichtteilsergänzungsanspruches gewährt das Gesetz in § 2314 BGB dem Pflichtteilsberechtigten einen sogenannten Auskunftsanspruch über die Höhe und den Umfang des Nachlasses, sowie in § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB einen sogenannten Wertermittlungsanspruch. 123Sie füllen unser Kontaktformular aus und übersenden uns dieses nebst den darin aufgeführten Anlagen. Die drei Schritte zu Ihrem Pflichtteilsanspruch: Wir überprüfen Ihren Anspruch und berechnen Ihre Pflichlichtteilsquote. Sie beauftragen uns mit der Durchsetzung Ihrer Pflichtteils- anspruchs und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche. Rechtsanwälte Balschbach, Martin & ReiterImpressumDie übersendung des Kontaktformulars ist unverbindlich und es entsteht kein Mandantsverhältnis.